Kerninhalt des Upgrades: Erstens, Angaben zur Fahrzeuggröße, wobei klargestellt wird, dass die innere Mindestgröße eines rollstuhlgerechten Fahrzeugs 1,4 m × 1,6 m beträgt, die freie Tür ≥ 0,9 m breit ist, wobei ein eigener Rollstuhlparkplatz reserviert ist; zweitens: Optimierung des Bedienfelds, Einbauhöhe des unteren Bedienfelds 0,9 bis 1,1 m, Tastendurchmesser ≥ 20 mm, Höhe des Braille-Markierungsüberstands 0,2-0,3 mm, befindet sich an der Seite der Taste; Drittens: Aktualisierung der Informationsaufforderung, obligatorische Spracheingabe Senderansage + synchrone Untertitelanzeige, einstellbare Lautstärke, Ton und Licht, Doppelalarm im Notfall; vierter, Sicherheitsschutz, drei Seiten des Wagens sind mit rutschfesten Handläufen mit einer Höhe von 0,85—0,9 m, rutschfestem Boden ohne Höhenunterschied, Türöffnungs- und Schließzeit ≥3 Sekunden gegen Einklemmen ausgestattet; Fünftens, Umbauanforderungen, Aufzüge in öffentlichen Gebäuden wie Krankenhäusern, Schulen und Einkaufszentren müssen vor 2027 barrierefrei umgebaut werden, und diejenigen, die nicht den Standards entsprechen, können die jährliche Inspektion nicht bestehen.