Die Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU der Europäischen Union ist die Kernverordnung für die EU-Aufzugsindustrie und gilt für Aufzüge zur Beförderung von Personen und Gütern, die Gebäude dauerhaft bedienen, ausgenommen Standseilbahnen, Aufzüge, Rolltreppen usw. Die Richtlinie schreibt vor, dass Aufzüge und Sicherheitsbauteile mit dem CE-Kennzeichen versehen werden müssen, wenn sie auf den EU-Markt gebracht werden, um die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen nachzuweisen; Hersteller müssen eine Konformitätsbewertung durchführen und technische Dokumente erstellen, die 10 Jahre aufbewahrt werden; Importeure müssen verifizieren Sie die Hersteller Einhaltung der Vorschriften und Meldung von Verstößen an die Aufsichtsbehörden, Aufbau eines einheitlichen EU-Marktsystems für Aufzugssicherheit.