Das EU-Gesetz zur Cyberresistenz wurde im Januar 2027 vollständig umgesetzt. Alle angeschlossenen Aufzüge müssen die digitalen Sicherheitsanforderungen erfüllen
Das EU-Gesetz zur Cyberresistenz wurde im April 2024 offiziell unterzeichnet und soll sicherstellen, dass alle digitalen Produkte während ihres gesamten Lebenszyklus über ausreichende Cybersicherheitsschutzfunktionen verfügen. Für die Aufzugsindustrie gehören zu den wichtigsten Anforderungen:
1) Die Hersteller müssen Sicherheitskonzepte in die Produktentwicklungsphase integrieren und dabei das Prinzip „Sicherheit durch Design“ anwenden;
2) Bereitstellung von mindestens 5 Jahren Support für Sicherheitsupdates und Veröffentlichung von Reparatur-Patches für Sicherheitslücken mit hohem Risiko innerhalb von 24 Stunden;
3) Einrichtung von Mechanismen für das Schwachstellenmanagement und die Reaktion auf Vorfälle;
4) Stellen Sie den Benutzern klare Sicherheitsinformationen und Benutzeranweisungen zur Verfügung; 5) Bewahren Sie die Produktsicherheitsdokumentation mindestens 10 Jahre lang auf.
Das Gesetz sieht vor, dass nicht konforme Produkte mit Bußgeldern von bis zu 4% des weltweiten Jahresumsatzes belegt werden. Aufzugshersteller müssen die Konformitätsumstellung ihrer bestehenden Produkte bis zum 31. Dezember 2026 abschließen. 