Die EU-Ökodesign-Verordnung für Aufzüge (ESPR) tritt am 1. Januar 2027 in Kraft
Hauptanforderungen der EU-Ökodesign-Verordnung für Aufzüge:
1.Anforderungen an die Energieeffizienz: Aufzüge werden in sieben Energieeffizienzklassen von A bis G eingestuft. Ab dem 1. Januar 2027 müssen alle neu installierten Aufzüge mindestens die Energieeffizienzklasse D erreichen; ab dem 1. Januar 2030 müssen sie mindestens die Energieeffizienzklasse B erreichen
2. Anforderungen an die Reparaturfähigkeit: Aufzüge müssen leicht zu reparieren und zu warten sein, wichtige Komponenten müssen einzeln austauschbar sein und Reparaturwerkzeuge und Ersatzteile müssen nach Produktabkündigung mindestens 10 Jahre lang verfügbar sein
3. Anforderungen an die Wiederverwertbarkeit: Die Wiederverwertungsrate von Aufzügen muss mindestens 85% betragen, wobei die Wiederverwertungsrate von Kunststoffen mindestens 50% betragen muss
4.Informationspflichten: Die Hersteller müssen detaillierte Produktinformationen bereitstellen, einschließlich Energieeffizienzkennzeichnungen, Reparaturanleitungen, Ersatzteillisten, Demontageanleitungen usw.
5. Digitaler Produktpass: Ab dem 1. Januar 2028 müssen alle neuen Aufzüge mit einem digitalen Produktpass ausgestattet sein, der Informationen über den gesamten Lebenszyklus des Produkts enthält
Diese Verordnung gilt für alle neuen Aufzüge, die auf dem EU-Markt verkauft werden, einschließlich Personenaufzüge, Lastenaufzüge, Rolltreppen und Fahrsteige. Aufzüge, die die regulatorischen Anforderungen nicht erfüllen, dürfen auf dem EU-Markt nicht verkauft werden. 