EN 81-42:2026 gilt für Hebezeuge mit den folgenden Antriebsarten:

1. Zahnstange- und Ritzelantrieb

2. Antrieb per Seilzug

3. Unkreisförmige, elastomerbeschichtete Aufhängung (Traktionsriemen), Antriebsantrieb

4. Positiver Antrieb durch Seile

5. Kettenantrieb

6. Zahnriemenantrieb

7. Schraub- und Mutternantrieb

8. Geführter Kettenantrieb

9.Hydraulischer Heberantrieb (direkt oder indirekt)

Wichtigste technische Anforderungen der Norm:

Die Fahrzeugabmessungen müssen den Anforderungen für barrierefreies Parken und Wenden von Standardrollstühlen (600 mm × 900 mm) entsprechen

Die freie Breite des Eingangs beträgt ≥ 800 mm, um der Durchgangsbreite des Rollstuhls zu entsprechen

Der Plattformboden muss mit rutschfestem Material behandelt werden

Ausgestattet mit doppelten Schutzvorrichtungen gegen Ketten-/Drahtseilbruch und Überdrehzahl

Reaktionszeit des Sturzschutzmechanismus bei plötzlichem Ausfall ≤0,3 Sekunden

Radialer Rundlauf des Führungsmechanismus ≤0,5 mm

Höhe der Autoleitplanke ≥1100 mm

Diese Norm gilt nicht für Hebezeuge, die hauptsächlich für den Transport von Gütern verwendet werden, für Geräte, die in explosionsgefährdeten Umgebungen verwendet werden, oder für Anforderungen für den Einsatz in besonderen Katastrophensituationen wie Erdbeben und Überschwemmungen.