Das EU-Gesetz über künstliche Intelligenz wurde am 1. August 2024 offiziell unterzeichnet und verabschiedete ein abgestuftes Regulierungsmodell, das KI-Systeme je nach Risikograd in vier Stufen einstuft: inakzeptables Risiko, hohes Risiko, mittleres Risiko und niedriges Risiko. In der Aufzugsbranche werden KI-Systeme, die für Sicherheitsfunktionen verwendet werden (z. B. KI-gestützte Fehlerprognose, Erkennung abnormaler Verhaltensweisen, automatische Rettungssysteme usw.), als Systeme mit hohem Risiko eingestuft. Zu den wichtigsten Compliance-Anforderungen gehören:

1) Einrichtung eines umfassenden Risikomanagementsystems;

2) Sicherstellung der Qualität und Repräsentativität der Schulungsdaten;

3) Bereitstellung klarer technischer Unterlagen und Benutzeranweisungen;

4) Aufrechterhaltung der menschlichen Aufsichtskapazitäten;

5) Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit des Systems;

6) Durchführung regelmäßiger Konformitätsbewertungen.


Das Gesetz sieht vor, dass KI-Systeme mit hohem Risiko, die die Anforderungen nicht erfüllen, vom Verkauf auf dem EU-Markt ausgeschlossen werden. Die Hersteller von Aufzügen müssen die Konformitätsumstellung ihrer bestehenden Produkte bis zum 2. August 2027 abschließen.