GB 55024-2026 Überarbeiteter und veröffentlichter allgemeiner Code für die Erdbebensicherheit von Gebäuden und Kommunaltechnik mit seismischem Teil für Aufzüge, umgesetzt im August 2026
Kerninhalt der neuen Verordnung: Erstens, verbindliche Anforderungen an die seismische Planung, in denen klargestellt wird, dass Gebäudeaufzüge in Gebieten mit einer seismischen Befestigungsintensität von 6 Grad und höher eine spezielle seismische Bemessung durchführen müssen. Die Kategorie der seismischen Befestigung von Aufzügen entspricht der Kategorie der seismischen Befestigung des Hauptgebäudes. Die Führungsschienen, Halterungen, Kabinen, Gegengewichte und die Ausrüstung des Maschinenraums müssen den Anforderungen an die seismische Konstruktion entsprechen. Zweitens müssen Aufzüge mit seismischen Halterungen für Führungsschienen, Pendelsicherungen für Autos, Gegengewichte gegen Entgleisung und elektrischen Geräten mit seismischen Fixiereinrichtungen ausgestattet sein. Aufzüge in Gebieten mit einer seismischen Befestigungsintensität von 8 Grad und höher müssen mit Erdbeben-Notschutzeinrichtungen ausgestattet sein, die die Tür in der Nähe automatisch nivellieren und öffnen können, nachdem sie Erdbeben-Frühwarnsignale empfangen haben. Drittens, seismische Berechnung und Prüfanforderungen, Klärung des Lastwerts, Kombinationsmethode und Prüfmethode der seismischen Berechnung von Aufzügen. Wichtige Aufzugskomponenten müssen seismische Leistungstests sowie Vibrations- und Aufpralltests unter simulierten Erdbebenbedingungen bestehen, um sicherzustellen, dass sie in Erdbebenszenarien nicht herunterfallen, sich verformen oder herunterfallen. Viertens, Installations- und Abnahmespezifikationen, in denen die Installations-, Inbetriebnahme- und Abnahmestandards seismischer Aufzugsanlagen geklärt werden. Wenn der Aufzug fertiggestellt und abgenommen ist, müssen die seismischen Geräte gleichzeitig abgenommen werden. Aufzüge, die nicht wie vorgeschrieben mit seismischen Geräten ausgestattet sind, bestehen die Abschlussabnahme nicht und werden nicht für den Betrieb registriert. Fünftens, Wartungs- und Erneuerungsanforderungen, in denen die täglichen Wartungs-, Inspektions-, Erneuerungs- und Transformationsanforderungen der seismischen Geräte von Aufzügen geklärt werden. Die seismischen Anlagen von Aufzügen müssen alle fünf Jahre einer umfassenden Inspektion unterzogen werden. Diejenigen, die die Inspektion nicht bestehen, müssen sofort behoben werden. Alte Aufzüge mit einer Nutzungsdauer von mehr als 15 Jahren werden ermutigt, ihre seismische Leistung zu verbessern und umzubauen.