Deutschland hat verbindliche Richtlinien für kohlenstoffarme Aufzüge herausgegeben
Diese Richtlinie wurde auf der Grundlage der Revision des deutschen Gebäudeenergiegesetzes herausgegeben. Zu den Kerninhalten gehören: Ab Januar 2026 müssen Aufzüge in allen neuen öffentlichen Gebäuden und Wohngebäuden in Deutschland die EU-Anforderungen der Energieeffizienzklasse A+++ erfüllen und mit energiesparenden Technologien wie permanentmagnetsynchronen getriebelosen Antriebsmaschinen und Energierückkopplungssystemen ausgestattet sein; bis Ende 2028 müssen Aufzüge in bestehenden Gebäuden die energetische Modernisierung und Transformation abgeschlossen sein und mindestens die Anforderungen der Energieeffizienzklasse A erfüllen; die Richtlinie präzisiert auch den obligatorischen Prozess der Aufzugsenergie Prüfung und Zertifizierung der Effizienz. Aufzüge, die die Anforderungen nicht erfüllen, werden die Bauabnahme nicht bestehen und dürfen nicht in Betrieb genommen werden. Im Rahmen der Richtlinie wird gleichzeitig ein Sonderzuschuss für die energiesparende Umrüstung von Aufzügen eingeführt, wobei der maximale Förderbetrag bis zu 30% der Umbaukosten beträgt. Diese Politik wird die Modernisierung der Aufzugsindustrie in Deutschland und sogar in der EU mit kohlenstoffarmen Technologien fördern und die Marktnachfrage nach energiesparenden Aufzugsprodukten ankurbeln. 