Am 18. Oktober 2024 veröffentlichte das argentinische Ministerium für Produktion und Entwicklung in Zusammenarbeit mit der Argentine National Standards Association offiziell die „Obligatorischen Verwaltungsvorschriften für die Sicherheitsrenovierung alter Aufzüge“. Diese Vorschriften regeln umfassend die Renovierung, Sicherheitskontrolle und finanzielle Garantie alter Aufzüge in Argentinien. Zu den Kerninhalten gehören: Erstens die Klärung des Umfangs und der Frist der Renovierung. Alle in Argentinien in Betrieb befindlichen Aufzüge mit einer Nutzungsdauer von mehr als 25 Jahren müssen bis 2030 sicherheitstechnisch verbessert und renoviert werden. Aufzüge mit einer Nutzungsdauer von über 35 Jahren müssen bis 2027 renoviert werden, und Aufzüge, die die Renovierung nicht rechtzeitig abschließen, dürfen ihren Betrieb nicht fortsetzen. Zweitens die Festlegung verbindlicher technischer Normen für die Renovierung. Es wird klargestellt, dass die Renovierung alter Aufzüge den neuesten Sicherheitsstandards für Aufzüge in Argentinien entsprechen muss, wobei der Schwerpunkt auf der Modernisierung des Türsystems, der Sicherheitsschutzeinrichtung, des Bremssystems, des Notfallrettungssystems und der elektrischen Steuerung liegt. Nach der Renovierung müssen die Aufzüge die offiziellen Sicherheitsinspektionen bestehen. Drittens, Klärung der für die Renovierung verantwortlichen Parteien. Der Eigentümer des Aufzugs ist in erster Linie für die Renovierung verantwortlich, während Aufzüge mit gemeinsamen Eigentumsrechten gemeinsam für die Renovierung durch alle Eigentümer verantwortlich sind, wobei die Hausverwaltungsgesellschaft für die Koordination, Förderung und tägliche Überwachung verantwortlich ist. Viertens die Einrichtung eines finanziellen Garantiemechanismus für die Renovierung. Es wird ein Sonderfonds für die Renovierung alter Aufzüge eingerichtet, der finanzielle Zuschüsse von bis zu 35% für förderfähige Renovierungsprojekte gewährt und die Verwendung von speziellen Fonds für die Instandhaltung von Wohngebäuden sowie zinsgünstige Bankdarlehen für die Renovierung von Aufzügen unterstützt. Fünftens: Stärkung der Überwachung des Renovierungsprozesses. Es wird klargestellt, dass Planung, Bau und Abnahme von Renovierungsarbeiten von offiziell qualifizierten Einheiten vorgenommen werden müssen und dass der gesamte Renovierungsprozess der Aufsicht durch die Aufsichtsbehörden unterliegt. Die Vorschriften haben eine sechsmonatige Übergangsfrist und werden am 18. April 2025 offiziell umgesetzt.