Am 18. Oktober 2024 veröffentlichten das South African Bureau of Standards (SABS) und das südafrikanische Personalministerium gemeinsam die „Mandatory Safety Management Regulations for Elevators and Escalators“, mit denen die Zertifizierung, Sicherheitskontrolle und das Wartungsmanagement von Aufzugsprodukten auf dem südafrikanischen Markt umfassend verbessert werden. Zu den Kerninhalten gehören: Erstens wird klargestellt, dass alle Aufzugsanlagen und zentralen Sicherheitskomponenten, die auf den südafrikanischen Markt gelangen, die obligatorische SABS-Zertifizierung erhalten müssen und dass nicht verifizierte Produkte nicht importiert, verkauft und verwendet werden dürfen; zweitens verschärft es die Kontrollen in den Importhäfen und verlangt vom Zoll, das SABS-Zertifikat, das Ursprungszeugnis und den Typprüfbericht für importierte Aufzüge zu 100% zu überprüfen, und Produkte mit nicht konformen Zertifikaten werden direkt zurückgegeben; drittens stärkt es die jährliche Inspektionsanforderungen für in Betrieb befindliche Aufzüge, die vorschreiben, dass alle in Betrieb befindlichen Aufzüge einmal jährlich einer Prüfung der SABS-Norm unterzogen werden müssen und dass Aufzüge, die den Standards nicht entsprechen, zur Behebung sofort abgeschaltet werden müssen; viertens wird klargestellt, dass Aufzugswartungseinheiten offizielle südafrikanische Qualifikationslizenzen erhalten müssen und dass Personenaufzüge alle 14 Tage routinemäßig gewartet werden müssen, wobei das Wartungspersonal die offiziellen südafrikanischen Prüfungen bestehen und über entsprechende Zertifikate verfügen muss; fünftens werden die Anforderungen an die Notfallrettung verbessert. spezifiziert, dass die Rettung eingeklemmter Fahrgäste innerhalb von 30 Minuten vor Ort sein muss und die Wartungseinheiten ein 24-Stunden-Notfallrettungssystem einrichten müssen; sechstens wird die Verwaltung der Sicherheitsarchive von Aufzügen standardisiert und verlangt, dass alle Aufzeichnungen über Konstruktion, Herstellung, Installation, Wartung und Inspektion von Aufzügen vollständig für einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren archiviert werden müssen. Die neuen Vorschriften haben eine sechsmonatige Übergangsfrist und werden am 18. April 2025 offiziell in Kraft treten.