Die EU-Norm EN 18031 für die Cybersicherheit von Aufzügen wurde im Juli 2026 verbindlich eingeführt und ist für den Export intelligenter Aufzüge unerlässlich
Kernanforderungen der neuen Verordnung: Erstens, obligatorische Cybersicherheitszertifizierung, intelligente Aufzüge müssen der Norm EN 18031 entsprechen und sechs Kernfunktionen haben: Passwortschutz, Datenverschlüsselung, Zugangskontrolle, Schwachstellenschutz, Einbruchserkennung und Sicherheitsaudit, verhindern Cyberangriffe, illegale Kontrolle und Datenlecks; Zweitens müssen personenbezogene Daten, wie Gesichtserkennung und Anrufdaten der EU DSGVO, verschlüsselt und gespeichert, übertragen werden, den Datenschutzanforderungen der EU DSGVO entsprechen, Daten aufbewahren Rückverfolgbarkeits- und Löschfunktionen; Drittens muss die Software der Aufzugssteuerung die Bewertung der Einheitentestabdeckung ≥ 95% und der Fehlerdiagnoseabdeckung ≥ 98% bestehen, mit sicherer und fehlertoleranter Algorithmuslogik, der Norm GB/T 35850.1 entsprechen; Viertens, standardisierter Zertifizierungsprozess, muss die Prüfung, Prüfung und Zertifizierung durch die benannte Stelle der EU abgeschlossen sein, Zertifikat gültig für 3 Jahre, jährliches Aufsichtsaudit, Prüfberichte, die in der gesamten EU gegenseitig anerkannt werden; Fünftens, verschärfte Marktaufsicht, Zoll- und Marktaufsicht der EU Die Behörden führen intelligente Aufzüge als wichtige Inspektionsobjekte auf, Produkte ohne CE-RED-Zertifizierung werden direkt zurückgegeben oder vernichtet, Unternehmen, die gegen die Vorschriften verstoßen, werden mit einer Geldbuße von bis zu 35% des Warenwerts belegt und auf der schwarzen Liste des EU-Marktes aufgeführt.