Wesentliche Änderungen der neuen Verordnung: Erstens verbindliche Anforderungen an die Konfiguration von Aufzügen, in denen klargestellt wird, dass Aufzüge in Wohnungen mit 4 Stockwerken und mehr installiert werden müssen. Die ursprüngliche Norm sieht vor, dass Aufzüge installiert werden müssen, wenn das Stockwerk 7 Stockwerke oder höher ist oder die Höhe des Hauseingangs vom Außenbereich des Gebäudes aus gesehen mehr als 16 m beträgt. Durch die neue Verordnung wird die Bodenschwelle für die obligatorische Installation von Aufzügen erheblich gesenkt; zweitens eine detaillierte Konfigurationsmenge, in der klargestellt wird, dass für Wohnungen mit 12 Stockwerken und mehr jedes Gebäude mit mindestens 2 Aufzügen ausgestattet sein sollte, von denen 1 Aufzug installiert werden sollte, der Platz für Bahren bietet; für Wohnungen mit 18 Stockwerken und mehr sollte jedes Gebäude mit mindestens 3 Aufzügen ausgestattet sein, darunter mindestens 2 Aufzüge, in denen Tragbahren untergebracht werden können; Drittens, verbindliche Anforderungen für barrierefrei und altersfreundlich, Wohnaufzüge müssen den barrierefreien Konstruktionsvorschriften entsprechen. Handläufe, Tasten mit großer Schrift und Geräte zur Sprachansage müssen im Fahrzeug installiert sein. Die freie Breite der Landungstüre beträgt mindestens 0,9 m, die freie Breite in der Kabine mindestens 1,6 m und die lichte Tiefe mindestens 1,4 m, sodass Standardtragen untergebracht werden können. Viertens, Anforderungen an die Konstruktion von Maschinenräumen und Schächten, die klarstellen, dass die Konstruktion von Aufzugsmaschinenräumen und Schächten den Anforderungen an Schalldämmung und Schwingungsreduzierung entsprechen muss. In Aufzugsschächten neben Schlaf- und Wohnräumen müssen Maßnahmen zur Schalldämmung und zur Schwingungsreduzierung ergriffen werden, und das Betriebsgeräusch der Aufzüge entspricht den nationalen Grenzwerten. Fünftens muss die Umgestaltung bestehender Wohngebäude angepasst werden, wobei klargestellt wird, dass die Planung und der Bau von Aufzugsanlagen in bestehenden Wohnungen den entsprechenden Anforderungen dieses Kodex entsprechen müssen, die Installation barrierefreier und altersfreundlicher Aufzüge in bestehenden Wohnungen fördern und die Erneuerung und Umgestaltung von Aufzügen in alten Wohnanlagen unterstützen.