GB/T 30559.3-2025 Energieeffizienz von Aufzügen, Rolltreppen und Fahrsteigen Teil 3: Energieeffizienzklassifizierung von Rolltreppen und Fahrsteigen, eingeführt im Oktober 2026
Kerninhalte der Norm: Erstens, vollständige Abdeckung des Anwendungsbereichs, der für alle in Betrieb befindlichen und neu gebauten Rolltreppen und Fahrsteige gilt; Zweitens, wissenschaftliche Methode zur Energieeffizienzklassifizierung, bei der der umfassende Energieeffizienzindex (EEI) als Grundlage für die Energieeffizienzklassifizierung von Rolltreppen und Fahrsteigen übernommen wird; Drittens strenge Energieverbrauchsgrenzwerte, bei denen die Energieeffizienz von Rolltreppen und Fahrsteigen in sieben Klassen unterteilt wird: A, B, C, D, E, F, G. Ab dem 1. Januar 2027 Rolltreppen und Fahrsteige mit Energieeffizienz Klassen, die niedriger als Klasse C sind, dürfen nicht ab Werk verkauft werden; viertens standardisierte Energieeffizienzkennzeichnungen, die die Anforderungen an Stil, Inhalt und Kennzeichnung von Energieeffizienzkennzeichnungen für Rolltreppen und Fahrsteige vereinheitlichen; Fünftens, umweltfreundlicher Gebäudeanschluss, wobei klargestellt wird, dass die Energieeffizienz von Rolltreppen und Fahrsteigen in das Bewertungssystem für umweltverträgliche Gebäude integriert ist, wonach grüne Gebäude mit Rolltreppen und Fahrsteigen ausgestattet werden müssen, deren Energieeffizienzklasse nicht unter Klasse B liegt.