Diese Richtlinie gilt für mehr als 80.000 bestehende Aufzüge, die vor 1995 in Japan gebaut wurden. Zu den Kerninhalten gehören: Für förderfähige Projekte zur seismischen Renovierung alter Aufzüge gewährt die Zentralregierung einen Zuschuss in Höhe von 50% der Renovierungskosten, und die lokale Regierung gewährt einen Zuschuss von maximal 20%, wobei die Gesamtsubventionsquote bis zu 70% beträgt. Der renovierte Aufzug muss der neuesten seismischen Norm JIS A 4301:2024 entsprechen und mit einem Erdbebenfrühwarnsystem, einer seismischen Verstärkungsvorrichtung für die Führungsschienen und einem Absturzschutzsystem für das Auto ausgestattet sein; die Richtlinie verdeutlicht auch das Bewerbungsverfahren, den Annahmestandard und Mechanismus zur Mittelzuweisung für das Renovierungsprojekt, und die Antragsfrist ist Dezember 2027. Diese Politik wird die Entwicklung des Marktes für die Erdbebensanierung alter Aufzüge in Japan erheblich fördern, die Schutzfähigkeit vorhandener Aufzüge in Erdbebenszenarien verbessern und ein breites Marktsegment für seismische Aufzugstechnologien und -produkte schaffen.