Mitteilung Nr. 13 des Finanzministeriums und der SAT: Verkauf und Installation von Aufzügen werden mit 13% vereinheitlicht, vereinfachte Besteuerung abgeschafft
Kernpunkte der Politik:
Erstens einheitliches Steuermodell, Aufzüge, die als Maschinen eingestuft werden, Verkauf und Integration von Anlagen werden als Warenverkäufe definiert, Steuern in voller Höhe von 13%, auf der Rechnung kann auch die Installation angegeben werden, ohne dass Informationen zur Bauleistung eingegeben werden müssen;
Zweitens haben Unternehmen nach Abschaffung der vereinfachten Besteuerung nicht mehr die Möglichkeit, Installationsdienstleistungen einfacher zu besteuern, wodurch die Geschichte der geteilten Besteuerung vollständig beendet ist. Drittens vereinfachte Kostenrechnung, Beschaffung, Transport, Installationsarbeit/Verbrauchsmaterial, einheitliche Erfassung, einheitlicher Einzug, voller Umsatz mit 13%, keine Aufteilung von Umsatz und Kosten erforderlich;
Viertens: unveränderter Steuersatz für Wartungsarbeiten, separate Wartungsverträge nach der Lieferung werden als moderne Dienstleistungen eingestuft und immer noch mit 6% besteuert, getrennt vom Verkaufs- und Installationsgeschäft;
Fünftens, Zeitpunkt der Umsetzung, gültig ab dem 1. Januar 2026, der für alle Aufzugsunternehmen (Produktion, Verkauf, Installation, Handel) gilt.
Die neue Verordnung beseitigt Steuerstreitigkeiten, vereinheitlicht die Steuerlast der Branche und hilft Unternehmen dabei, Geschäftsmodelle zu optimieren und Märkte zu erweitern.