Die Europäische Union hat die Änderungsrichtlinie (EU) 2024/2749 herausgegeben, mit der die Richtlinie 2014/33/EU über Aufzüge überarbeitet wurde. Zu den Kerninhalten gehören: Verpflichtung der für die Bewertung der Konformität zuständigen Stellen, Anträge auf Einhaltung der Vorschriften für krisenbedingte Produkte zu priorisieren; die Mitgliedstaaten können aus triftigen Gründen vorübergehend die Aufnahme von Geräten in die Liste zulassen, ohne eine regelmäßige Konformitätsbewertung (unter Beteiligung einer benannten Stelle) durchzuführen; die Anerkennung der Konformität von Geräten, die EU-Normen oder internationalen Standards entsprechen. Die Änderungsrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, die Umsetzung der innerstaatlichen Gesetze bis zum 29. Mai 2026 abzuschließen und am 30. Mai 2026 offiziell in Kraft zu treten, wodurch die EU-Standards für die Sicherheitsüberwachung von Aufzügen vereinheitlicht werden.