Das Finanzministerium und die staatliche Steuerverwaltung gaben die Ankündigung zur Optimierung der Exportsteuererstattungspolitik für mechanische und elektrische Produkte heraus. Der Exportsteuererstattungssatz für Aufzugsprodukte wurde auf 13% erhöht
Diese Ankündigung ist eine besondere unterstützende Politik zur Umsetzung des Arbeitsauftrags des Staatsrates zur Stabilisierung des Außenhandels und zur Förderung des Wachstums, der die Exportprodukte der gesamten Aufzugsindustriekette abdeckt. Zu den Kerninhalten der Ankündigung gehören: Erstens die Klärung des Umfangs der Produkte, die auf Exportsteuerermäßigungen abzielen. Diese Anpassung der Steuererstattungspolitik gilt für alle Arten kompletter Aufzugsmaschinen, einschließlich Personenaufzüge, Lastenaufzüge, Rolltreppen, Fahrsteige, Krankenhausaufzüge, explosionsgeschützte Aufzüge sowie alle Arten von Kernkomponenten, einschließlich Aufzugsmaschinen, Steuerschränke, Sicherheitseinrichtungen, Geschwindigkeitsregler, Puffer, Führungsschienen, Türsysteme, Stahlseile usw. Alle Produkte fallen in den Geltungsbereich des Exportsteuererstattungssatzes von 13%; zweitens, zur Klarstellung der Zeitpunkt der Umsetzung der Richtlinie. Diese Anpassung des Exportsteuererstattungssatzes wird ab dem 1. April 2025 eingeführt, was durch das auf dem Ausfuhrdeklarationsformular angegebene Exportdatum festgelegt ist. Für Aufzugsprodukte, die nach dem 1. April 2025 angemeldet und exportiert wurden, kann eine Steuerermäßigung in Höhe von 13% beantragt werden. Drittens soll das Verfahren zur Bearbeitung von Exportsteuererstattungen vereinfacht werden. In der Ankündigung wird klargestellt, dass Aufzug-Exportunternehmen die Anmeldung von Exportsteuerrückerstattungen online über das „zentrale Fenster“ für den internationalen Handel und das elektronische Finanzamt abwickeln können. Außerdem wird die durchschnittliche Bearbeitungsdauer der normalen Exportsteuererstattung für Exportunternehmen der Kategorien I und II auf 3 Arbeitstage verkürzt; viertens wird das Compliance-Management der Exportsteuerrabatte gestärkt. In der Ankündigung wird klargestellt, dass Exportunternehmen die Exportsteuerermäßigung wahrheitsgemäß angeben und den Betrug von Exportsteuerermäßigungen strikt verbieten müssen. Die Steuerbehörden werden die Steueraufsicht über Unternehmen, die Aufzüge exportieren, Unternehmen, die die Vorschriften einhalten, Steuererleichterungen gewähren und strenge Strafen gegen Unternehmen verhängen, die gesetzlich vorgeschriebene Exportsteuerermäßigungen betrügen; fünftens, gemeinsam mit der Allgemeinen Zollverwaltung die Einführung von Maßnahmen zur Unterstützung des Außenhandels unterstützen, Komfortmaßnahmen für die Ausfuhrverzollung von Aufzügen einleiten, die Zollabfertigungsmodi „Vorausanmeldung“ und „zweistufige Anmeldung“ für Exportgüter einführen, Priorität einführen Inspektion und Schnellfreigabe für Aufzugsexportprodukte und Verkürzung der gesamten Zollabfertigungszeit. Diese politische Anpassung hat die Steuerkosten chinesischer Aufzugsexportunternehmen umfassend gesenkt, die preisliche Wettbewerbsfähigkeit chinesischer Aufzugsprodukte auf dem Weltmarkt verbessert, das Exportwachstum kompletter chinesischer Aufzugsmaschinen und Kernkomponenten weiter fördern und chinesischen Aufzugsunternehmen dabei helfen, den Weltmarkt stark auszubauen.