Am 18. Juni 2025 veröffentlichte Standards Australia in Zusammenarbeit mit Standards New Zealand offiziell den Standard AS/NZS 1428. 1:2025 mit dem Titel „Barrierefreie Gestaltung von Gebäuden — Teil 1: Allgemeine Anforderungen“. Diese Norm regelt und verbessert umfassend die Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung von Aufzügen. Sie ersetzt die alte Norm von 2009 und soll am 1. Januar 2026 offiziell umgesetzt werden. Als zentrale verbindliche Norm für die barrierefreie Gestaltung von Gebäuden in der Region Australien-Neuseeland umfasst diese Norm die folgenden wichtigen Aspekte, die für den Aufzugssektor spezifisch sind: Erstens verdeutlicht sie die allgemeinen Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung von Aufzügen und standardisiert die Konfiguration barrierefreier Einrichtungen für Aufzüge in öffentlichen Gebäuden und Wohngebäuden. Zweitens werden die Spezifikationen für die Gestaltung barrierefreier Aufzugskabinen verfeinert und verbindliche Standards für die Mindestgröße der Kabine, die Höhe des Bedienfelds, die Größe und den Abstand der Tasten sowie die Braille-Beschilderung festgelegt. Drittens werden die funktionalen Anforderungen für barrierefreie Aufzüge verbessert und Konstruktionsstandards für Sprachansagesysteme, akustische und visuelle Hinweise sowie Notrufsysteme festgelegt. Viertens werden die Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung von Ein- und Ausgängen von Aufzügen standardisiert und verbindliche Normen für die Breite der Podesttüröffnungen, die Größe der Aufzugslobbys und die barrierefreie Beschilderung festgelegt. Fünftens werden die technischen Anforderungen und Abnahmenormen für die barrierefreie Nachrüstung vorhandener Aufzüge präzisiert und vorgeschrieben, dass öffentliche Gebäude die barrierefreie Nachrüstung ihrer bestehenden Aufzüge bis 2030 abschließen müssen.