Kerninhalte der Norm: Erstens, umfassend verschärfte Geräuschgrenzwerte, Senkung des Grenzwerts für Betriebslärm in Fahrgastaufzügen von 55 dB (A) auf 50 dB (A) und des Betriebsgeräuschgrenzwerts für Rolltreppen von 65 dB (A) auf 60 dB (A); Zweitens einheitliche und standardisierte Messmethoden, die die Messbedingungen, Messpositionen, Messinstrumente und Datenverarbeitungsmethoden für Geräusche von Aufzügen, Rolltreppen und Fahrsteigen vereinheitlichen; Drittens wissenschaftliche Bewertungsstandards, bei denen der äquivalente A-bewertete Dauerschallpegel dem Geräusch zugrunde gelegt wird Bewertungsindex, der die Auswirkungen von Lärm verschiedener Frequenzen auf den menschlichen Körper umfassend berücksichtigt; viertens neue Anforderungen an intelligente Lärmreduzierungssysteme, zusätzliche technische Anforderungen und Testmethoden für intelligente Geräuschreduzierungssysteme für Aufzüge, wodurch Unternehmen ermutigt werden, fortschrittliche Technologien zur Geräuschreduzierung zu erforschen, zu entwickeln und anzuwenden; Fünftens, klare Akzeptanzstandards, die die Akzeptanzstandards und Beurteilungsmethoden für Lärm von Aufzügen, Rolltreppen und Fahrsteigen festlegen.