Diese Anforderung legt Grenzwerte für die Umweltbelastung von Aufzugsprodukten während ihres gesamten Lebenszyklus fest, einschließlich Materialverbrauch, Energieverbrauch, Reparaturfähigkeit und Wiederverwertbarkeit. Alle neuen Aufzüge müssen mindestens die Energieeffizienzklasse B gemäß ISO 25745-2 erfüllen und über eine Umweltproduktdeklaration (EPD) verfügen. Darüber hinaus müssen die Hersteller sicherstellen, dass wichtige Aufzugskomponenten ausgetauscht und recycelt werden können.