Die Energieeffizienzanforderungen der EU über das Ökodesign für nachhaltige Produkte (ESPR) für Aufzüge treten am 1. Januar 2027 in Kraft
Diese Anforderung legt Grenzwerte für die Umweltbelastung von Aufzugsprodukten während ihres gesamten Lebenszyklus fest, einschließlich Materialverbrauch, Energieverbrauch, Reparaturfähigkeit und Wiederverwertbarkeit. Alle neuen Aufzüge müssen mindestens die Energieeffizienzklasse B gemäß ISO 25745-2 erfüllen und über eine Umweltproduktdeklaration (EPD) verfügen. Darüber hinaus müssen die Hersteller sicherstellen, dass wichtige Aufzugskomponenten ausgetauscht und recycelt werden können. 